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   BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09 (EU)   

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BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09 (EU) (https://dejure.org/2011,19090)
BPatG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 Ni 1/09 (EU) (https://dejure.org/2011,19090)
BPatG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 Ni 1/09 (EU) (https://dejure.org/2011,19090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung - Strohmanneigenschaft - Nichtangriffsabrede

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung - Strohmanneigenschaft - Nichtangriffsabrede

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung - Strohmanneigenschaft - Nichtangriffsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet nämlich dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falls als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina; GRUR 1987, 900, 901 Entwässerungsanlage).

    Dies gilt trotz der vorhandenen rechtlichen Selbständigkeit von Kläger und der durch eine Nichtangriffsabrede verpflichteten dritten Rechtspersönlichkeit insbesondere auch dann, wenn beide bei wirtschaftlicher Betrachtung ein und dieselbe Person sind, und es wegen der wirtschaftlichen Identität dem Kläger ohne Weiteres zumutbar ist, die dem Dritten gesetzten Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu beachten (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden).

    Dies ist in der Rechtsprechung beispielsweise für das Verhältnis einer GmbH zu ihrem Alleingesellschafter und umgekehrt angenommen worden (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden; Benkard/ Rogge , PatG, 10. Aufl. (2006), § 22 Rdnr. 44; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 67) nicht aber für eine Konzernverbundenheit (BPatGE 27, 55), es sei denn die Tochtergesellschaft wird von der Konzernmutter zu 100% beherrscht und nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Konzernmutter als ihr verlängerter Arm wahr (vgl. BPatGE 43, 125, 127 - Gatterfeldlogik).

  • BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen diesen Grundsatz verstößt (Urteil des Senats v. 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 = BPatGE 52, 54 - Montageanlage, m. w. N.; BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina, m. w. N.; NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 68).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet nämlich dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falls als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina; GRUR 1987, 900, 901 Entwässerungsanlage).

  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Dies gilt trotz der vorhandenen rechtlichen Selbständigkeit von Kläger und der durch eine Nichtangriffsabrede verpflichteten dritten Rechtspersönlichkeit insbesondere auch dann, wenn beide bei wirtschaftlicher Betrachtung ein und dieselbe Person sind, und es wegen der wirtschaftlichen Identität dem Kläger ohne Weiteres zumutbar ist, die dem Dritten gesetzten Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu beachten (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden).

    Dies ist in der Rechtsprechung beispielsweise für das Verhältnis einer GmbH zu ihrem Alleingesellschafter und umgekehrt angenommen worden (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden; Benkard/ Rogge , PatG, 10. Aufl. (2006), § 22 Rdnr. 44; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 67) nicht aber für eine Konzernverbundenheit (BPatGE 27, 55), es sei denn die Tochtergesellschaft wird von der Konzernmutter zu 100% beherrscht und nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Konzernmutter als ihr verlängerter Arm wahr (vgl. BPatGE 43, 125, 127 - Gatterfeldlogik).

  • BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH GRUR 1998, 904 Bürstenstromabnehmer; GRUR 1963, 253, 254 Bürovorsteher).

    Anerkannt ist ebenso, dass der Nichtigkeitskläger sich der Nichtangriffspflicht nicht durch Vorschieben eines "Strohmanns" entziehen kann, der äußerlich im eigenen Namen, der Sache nach aber im Interesse seines "Hintermanns" und auf dessen Weisungen hin das Nichtigkeitsverfahren betreibt (BGH GRUR 1963, 253, 254 - Bürovorsteher), ohne dass ein eigenes, ins Gewicht fallendes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Patents besteht (BPatG Urt. v. 03.12.2009 - 10 Ni 8/08).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Der Senat sieht in dieser Erkenntnis aber eine unzulässige Ergänzung der Offenbarung der HE4 durch das Fachwissen (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 25 - Olanzapin), so dass das Verfahren nach Anspruch 1 als neu anzusehen ist.
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Da - wie vorstehend dargelegt - nur wenige Lösungsmöglichkeiten technisch sinnvoll sind, die zudem für den durchschnittlich versierten Fachmann in dessen typischen Aufgabenkreis und als Entwicklungsleistung auf der Hand liegen, vermag das Fehlen eines Hinweises auf eine nahe liegende Lösung eine erfinderische Tätigkeit nicht zu begründen (BGH GRUR 2010, 814, Tz. 26 - Fugenglätter; GRUR 2003, 693, Tz. 37 - Hochdruckreiniger).
  • BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09

    Fugenglätter

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Da - wie vorstehend dargelegt - nur wenige Lösungsmöglichkeiten technisch sinnvoll sind, die zudem für den durchschnittlich versierten Fachmann in dessen typischen Aufgabenkreis und als Entwicklungsleistung auf der Hand liegen, vermag das Fehlen eines Hinweises auf eine nahe liegende Lösung eine erfinderische Tätigkeit nicht zu begründen (BGH GRUR 2010, 814, Tz. 26 - Fugenglätter; GRUR 2003, 693, Tz. 37 - Hochdruckreiniger).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen diesen Grundsatz verstößt (Urteil des Senats v. 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 = BPatGE 52, 54 - Montageanlage, m. w. N.; BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina, m. w. N.; NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 68).
  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH GRUR 1998, 904 Bürstenstromabnehmer; GRUR 1963, 253, 254 Bürovorsteher).
  • BGH, 14.11.1983 - IVb ZR 1/82

    Verwerfung eines Rechtsmittels bei begründeter Geltendmachung der von einer

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen diesen Grundsatz verstößt (Urteil des Senats v. 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 = BPatGE 52, 54 - Montageanlage, m. w. N.; BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina, m. w. N.; NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 68).
  • BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
  • RG, 01.06.1921 - V 82/21

    Zurückverweisung. Vereinbarung der Klagezurücknahme

  • BPatG, 03.12.2009 - 10 Ni 8/08
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08

    Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

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